Maulkorb- und Leinenzwang
im Kanton Zürich




Die vom Regierungsrat des Kanton Zürichs getroffene und vom Tierschutz unverständlicherweise nicht kritisierte Massnahme lässt viele unschuldige Hunde leiden. Sie durften sich vom einen Tag auf den anderen nicht mehr frei bewegen, nicht mehr mit anderen Hunden spielen, konnten nicht mehr richtig mit anderen Hunden kommunizieren, da sie mit dem Maulkorb nur noch eingeschränkt ihre Hundesprache sprechen können. Sie haben niemandem etwas angetan. Genau wie unsere Hunde auch niemandem etwas getan haben, sie wurden auch einfach mit vielen anderen in eine Schublade gesteckt, weil dies einfacher ist als sich die wirklich gefährlichen Hunde rauszupicken. Viel Hundeleid und Geld hätte sich mancher Hund und Mensch sparen können.


Seit dem schrecklichen Vorfall in Oberglatt, wo ein Junge von drei pitbullartigen Hunden getötet wurde, gilt im Kanton Zürich für vier Hunderassen eine Maulkorb- und Leinenpflicht. Diese sind: American Staffordshire Terrier, American Pitbull Terrier, Bull Terrier wie auch der Staffordshire Bull Terrier. Ob dies eine gute Lösung war oder nicht, lassen wir Sie selbst entscheiden. Die Leidtragenden dieser "Schnellgesetzmachung" sind schlussendlich die friedlichen Hunde, welche durch das Tragen des Maulkorbs psychisch eingehen oder sogar deswegen agressiv werden.

Aus eigener Erfahrung können wir sagen, dass das Wesen eines friedlichen Hundes so stark leiden kann, dass dieser anfängt sich selbst zu verbeissen, einfach um den Stress, der dieser Maulkorb- und Leinenzwang bei ihm verursacht besser ertragen zu können.

Da man die Gefährlichkeit eines Hundes nicht an der Rasse fest machen kann, sind wir gegen einen Maulkorb- und Leinenzwang, egal welche Hunderasse diesen betrifft. Wir sind dafür, dass man eine Hundehalterprüfung absolvieren müsste, um sich einen Hund anschaffen zu können, denn uns begegnen tagtäglich Hundehalter, die nicht mal die Körpersprache ihres Hundes verstehen und so sein Verhalten und seine Reaktionen nicht nachvollziehen oder vorraussehen können.


Verordnung zur Maulkorb- und Leinenpflicht

Hier können Sie sich die aktuelle Verordnung über die Maulkorb- und Leinenpflicht in Form eines PDF-Dokuments ansehen.


Maulkorb- und Leinenpflicht



Befreiung vom Maulkorb- und Leinenzwang
in der Gemeinde Zürich

Hier eine kleine Zusammenfassung des Merkblattes für gesuchstellende Personen der Stadt Zürich zur Befreiung der Maulkorb- und Leinentragpflicht beim Kantonalen Veterinäramt Zürich.

Informationen über den Vorgang der Befreiung

Die vier Hunderassen American Pitbull Terrier, American Staffordshire Terrier, Bull Terrier und Staffordshire Bull Terrier können unter bestimmten strengen Vorraussetzungen vom Maulkorb- und Leinenzwang befreit werden. Dies wird nötig, da eine fortdauernde Maulkorb- und Leinentragpflicht für den Hund weniger Bewegung und eingeschränkte Sozialkontakte zu anderen Hunden, sowie Behinderungen beim Hecheln in der warmen Jahreszeit bedeuten und damit zu Aggressionen bei Tier führen können.

Die betroffenen Hundehalter können beim Veterinäramt ein Gesuch um Befreiung von der Maulkorb- und Leinentragpflicht einreichen. Der Halter muss mindestens 20 Jahre alt sein und über genügend kynologische Fachkenntnisse nachweisen und darf nicht wegen Gewaltdelikten oder schweren Betäubungsmitteldelikten vorbestraft sein. Überdies muss er über einen Nachweis der Gemeinde verfügen, wonach diese keine Meldungen über auffälliges Verhalten des Hundes vorliegen. Der Hund muss zudem mittels Mikrochip gekennzeichnet sein. Wenn diese Vorraussetzungen erfüllt sind, prüft das Veterinäramt die Haltungsumstände und nimmt eine Wesensbeurteilung vor. Die Bewilligung in Form eines Ausweises ist mitzuführen und auf Verlangen der Polizei vorzuweisen.

Da die zu treffenden Abklärungen grösstenteils von spezifisch geschulten Fachpersonen durchgeführt werden müssen und sehr aufwändig und kostenintensiv sind, tragen die Hundehalten die anfallenden Kosten.


Zwingende Unterlagen für die Befreiung


Beschaffung des Formulars für die Befreiung vom Maulkorb- und Leinenzwang beim Veterinäramt

Gebühr: Keine
Kann hier beantragt werden: kanzlei@veta.zh.ch oder hier als PDF-Dokument heruntergeladen werden.



Beschaffung Wohnsitzbestätigung

Gebühr: 20 CHF
Mitbringen: persönlicher, gültiger und amtlicher Ausweis


Stadthaus Zürich / Einwohnerkontrolle
Stadthausquai 17
8001 Zürich
Tel. 044/216'31'11
Fax 044/212'85'20



Beschaffung der Bestätigung für die ordentliche Anmeldung und über allfällige Auffälligkeiten des Hundes

Gebühr: 72 CHF
Mitbringen: persönlicher, gültiger und amtlicher Ausweis sowie der Heimtierpass und/oder Impfausweis des Hundes.


Hundekontrolle der Stadt Zürich
Gartenstrasse 14
8002 Zürich
Tel. 044/411'73'29
Fax 044/216'71'46



Beschaffung des Auszugs aus dem Strafregister

Gebühr: 20 CHF (wird per Posteinzahlung bezahlt, siehe Information auf der Rückseite des Formulars Antrag Strafregisterauszug)
Auf der Hundekontrolle verlangen: Formular Antrag Strafregisterauszug


Hundekontrolle der Stadt Zürich
Gartenstrasse 14
8002 Zürich
Tel. 044/411'73'29
Fax 044/216'71'46



Weitere Informationen sind beim Kantonalen Veterinäramt erhältlich.




Text von SPC